Zu unserer Info-Mappe, die wir Ende 2012 an alle Vertreter aus Politik und Verwaltung verschickt hatten, kamen (unerwartet) viele Reaktionen.
Für uns ein Zeichen, dass die Mappe zur Kenntnis genommen wurde und damit ihr Ziel erreicht hat.
In der 16-seitigen Mappe wurden noch einmal alle Argumente gegen den Neubau der B 239n „Ortsumgehung Lage“ dargelegt.> Download (wird nachgeliefert!)
Einige der Antwortschreiber haben sich auch inhaltlich mit unseren Argumenten auseinandergesetzt.
Sehr schnell hat Herr Dr. Hofreiter, Vorsitzender des Bundestags-Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung antworten lassen. Er spricht auf die von uns angesprochene Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans an und meint, dass es richtig sei, unsere Beteiligung schon zum jetzigen Zeitpunkt vorzubereiten. Er meint, dass es sinnvoll sei, Kontakt mit dem Landesverkehrsministerium aufzunehmen und die Ortsumgehung (OU) Lage mit den zuständigen Bearbeitern zu erörtern.
Weiter wird von seinem Büro auf die noch unbekannten Kriterien verwiesen, nach denen speziell auch der volkswirtschaftliche Nutzen der geplanten Straßen beurteilt werden soll. Spätestens dann sollten wir Kontakt auch zur Bundesebene (Verwaltung und Parlament) aufnehmen.
Im Vorfeld der Bundestagswahl böte es sich außerdem an, die Abgeordneten aus unserem Wahlkreis vor Ort einzuladen und um Stellungnahme zu bitten.
Auch vom Landesverkehrsministerium in Düsseldorf haben wir eine Reaktion erhalten, wobei es zunächst auf die mit dem Straßenbau verbundenen Zielsetzungen hinweist. Die B 239 mit der OU Lage sei Bestandteil eines für OWL wichtigen Straßenzuges, der aus dem Kreis Höxter bis nach Niedersachsen hinein reiche. Ziel der Planung sei dabei auch eine nachhaltige Entlastung der hochbelasteten Innenstädte.
Weiter verweist das Ministerbüro darauf, dass Veränderungen an der Verkehrsinfrastruktur zwangsläufig zu Neubelastungen führten, „die es entsprechend zu minimieren oder zu vermeiden gelte.“ Jedoch dürfe hierbei nicht die Entlastung der heute bereits von Immissionen Betroffenen ausgeblendet werden.
Im Rahmen der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans würde die B 239n in ihrem Gesamtzug sicherlich „neu bewertet“. Anmerkung: Unklar ist, was das bedeuten soll.
Es bliebe jedenfalls abzuwarten, mit welchem Ergebnis die B 239n aus der abschließenden Bewertung durch den Bundesgesetzgeber hervorgehe.
Erwartungsgemäß formal antwortet die Bezirksregierung Detmold als potenzielle Planfeststellungsbehörde. Es wird auf den üblichen Verfahrensgang hingewiesen und darauf, dass mit der Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens erst im Jahr 2015 zu rechnen sei.
In diesem Verfahren würden auch die Belange der Bürgerinnen und Bürger sorgsam geprüft und abgewogen.
Weiter verweist die Bezirksregierung auf die noch zu beschließende Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans und gibt den interessanten Hinweis, dass insoweit abzuwarten sei, ob die B 239 n OU Lage tatsächlich Einzug in das Fernstraßenausbaugesetz finde.
Auf kommunaler Ebene hat sich Bürgermeister Liebrecht lediglich für die Übersendung der Informationsbroschüre bedankt und keinen weiteren Kommentar abgegeben.
Auch die beauftragte Straßenplanungsbehörde Straßen.NRW in Bielefeld hat geantwortet. Sie erläutert, dass ihr Planungsauftrag den Neubau der B 239 von der A 2 in Bad Salzuflen bis zur vorhandenen B 239 südlich der Stadt Lage umfasse. Diese Planung sei in vier Abschnitte unterteilt, die derzeit alle im vordringlichen Bedarf seien.
Es folgen Informationen zum weiteren Fortgang der Planungen.
Weiter hat geantwortet Herr Dennis Maelzer, SPD-Mitglied des Landtags NRW. Er schreibt, dass sowohl der Brief, als auch die Info-Mappe ihm einen guten Eindruck über unsere Initiative verschafft hätte.
Als letzte hat Gudrun Kopp, Mitglied des Deutschen Bundestages geantwortet. Aus ihrer Sicht als Lagenser Bürgerin und Bundespolitikerin verweist sie darauf, dass eine Ortsumgehung der Zuckerstadt zwingend erforderlich sei. Rat und Verwaltung hätten sich klar für eine Ortsumgehung entschieden. Bei jeder Variante gäbe es Betroffene und eine Vielzahl von Einsprüchen, die es Ernst zu nehmen und fachlich wie rechtlich zu prüfen, gelte. Die von uns dargestellte Ablehnung des Neubaus könne sie deshalb nicht unterstützen und auch nicht nachvollziehen.