Springe zum Inhalt

Nr.283 B 239-GW-NW (Lage –Herford /Bad Salzuflen (A 2)

Projektnummer B239-G20-NW
Bundesland Nordrhein-Westfalen
Straße B 239
Verbindungsfunktionsstufe 0/1 Nein
Anzahl der Teilprojekte 4
Länge 17,4 km
Bautyp(en), Bauziel(e) 3-streifiger Neubau
Planungsstände Planfeststellung beantragt am 31.03.2011
Vorentwurf in Bearbeitung seit 30.08.2013
Künftige mittlere Verkehrsbelastung
im Planfall 2030 17.000 Kfz/24h

http://www.bvwp-projekte.de/strasse/B239-G20-NW/B239-G20-NW.html

Die Realisierungschancen zwischen der L 712n (Messe Bad Salzuflen) und Lage stehen schlecht.

Die der Anmeldung zugrunde gelegte Notwendigkeit

Die Argumentation im PRINS Dokument ist nicht stichhaltig. Der durchgängige Aus- bzw. Neubau der B239 im Bereich Lippe in Richtung Höxter ist im BVWP nicht vorgesehen und endet in Lage / Lippe. Unter anderem in Detmold wurde eine entsprechende Planung bereits in den 80ger Jahren verworfen.

Eine großräumige Straßenverbindung inkl. Anbindung an das Oberzentrum Bielefeld und aus dem Raum Herford in Richtung Höxter ist mit der gut ausgebauten Ostwestfalenstraße (L712) bereits vorhanden.

Großräumige Verbindung zwischen Diepholz und Höxter

Wie die Karte zeigt, fließt der großräumige Verkehr von Norden ab Bad Salzuflen über die Ostwestfalenstraße in den Höxteraner Raum. Diese bereits existierende Querverbindung von Bad Salzuflen nach Lemgo macht die Neutrassierung der B239 südlich um Lage überflüssig.

 

Belegbare Fehler in der Ermittlung der Bedarfsgrundlage und weiterer Verkehrsprognosen

 

Im Jahr 2000 wurde für die seit 1996 neu konzipierte B239N / B66N eine Verkehrsprognose für 2015 als Planungsgrundlage von Straßen.NRW erstellt. Diese Prognose hat sich mittlerweile als deutlich zu hoch herausgestellt. Zwischen den Jahren 2000 und 2010 ist das Verkehrsaufkommen entgegen der ursprünglichen Prognose an drei von vier Ortseingängen von Lage sogar rückläufig gewesen. (Vgl. Verkehrsstärkenkarten Straßen.NRW im Anhang)

 

In einer 2008 von DTV-CONSULT für Straßen.NRW erstellten Prognose für das Jahr 2025 revidiert und deutlich nach unten korrigiert.

In einem weiteren Gutachten aus dem Jahr 2010 derselben Gutachter sind die Prognosezahlen für 2025 teilweise wieder höher (Vgl. Anhang), allerdings liegt dieser neuen Verkehrsprognose zugrunde, dass die Ortsumgehungen Helpup und Kachtenhausen im Zuge der B 66 existierten – was nicht zutrifft: Diese beiden Ortsumgehungen werden im BVWP 2015 nicht mehr aufgeführt (siehe PRINS B66-G30-NW).

Durch diesen Planungsfehler ist die Grundlage für die Planung nicht nur des Teilstückes B66-G30-NW-T2-NW, sondern auch für die Planung des Gesamtprojektes B239-G20-NW hinfällig, weil durch den Wegfall zusätzlicher Verkehrsmengen aus Richtung Bielefeld das Teilstück B239-G20-NW-T1-NW keinen eigenständigen Verkehrswert mehr erreicht. In Folge ist die Gesamtplanung B239-G20-NW ebenfalls in Frage zu stellen.

Zudem wird in der Verkehrsverflechtungsprognose 2030 des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auf Seite 298 ein deutlicher Rückgang des Verkehrs in Lippe um 10% prognostiziert.

 

Zweifel an der Nutzen-Kosten-Analyse

Grundsätzlich bestehen erhebliche Zweifel am errechneten hohen Kosten-Nutzen-Verhältnis von „> 10“  bzw. einem Gesamtnutzen von über 900 Mio € aufkommen (vgl. Kap. 3.7). Wieso schaffen 17,4 km Neubaustrecke eine „Veränderung der Betriebskosten im Personen- und Güterverkehr“ beim Personal und eine „Veränderung der Reisezeit im Personenverkehr“ von mehr als 600 Mio. €?

Die Monetarisierung von Reisezeitgewinnen > 60 Sekunden, die nahezu die Hälfte des prognostizierten Nutzen ausmacht muss in ihrer Sinnhaftigkeit in Frage gestellt werden, zudem der Verkehr zu großen Teilen durch Privatnutzung verursacht wird.

Gleichzeitig ist laut PRINS Bericht eine Veränderung der Zuverlässigkeit der Verbindung von exakt 0 Prozent zu erwarten, es scheint also nicht um die Reduzierung von Stauaufkommen zu gehen oder, wie zu erwarten wäre.

Übertriebener Ausbaustandard

Als Bauziel ist ein 3-streifiger Neubau mit Tempo 100 km/h vorgesehen, der im Nahbereich des Ortes nur unnötig viele Schadstoff-Emissionen und Lärmbelastungen produzieren würde.

Prüfung von Alternativen

Ein zweigleisiger Ausbau der Bahnstrecke zwischen Herford und Altenbeken, die parallell zur B239 verläuft wäre sehr sinnvoll und würde den Verkehr auf der ganzen Strecke entlasten – dieser Ausbau ist im BVWP leider bisher nicht vorgesehen!

Gerade wurde der Lagenser Bahnhof behindertengerecht umgebaut und davor mit dem Bau des zentralen Omnibusbahnhofes begonnen. Die hierdurch zu erwartenden positiven Effekte für den ÖPNV sollten daher noch untersucht werden.

Es gibt weitere umweltverträgliche, kostengünstigere Alternativen.

Schon jetzt kann die Stadt Lage großräumig umfahren werden (s. Abb. unten). Hierzu wären zwei weitere Kreisverkehre für eine bessere Verkehrslenkung sinnvoll. Zum einen betrifft das die B66, Abzweigung Hellweg in Kachtenhausen (von hier fließt ein großer Teil des Verkehrs von Bielefeld nach Detmold). Insbesondere aber wäre ein Kreisverkehr an der Kreuzung Ostwestfalenstraße (L712) und der B239 im Bereich Messezentrum Bad Salzuflen sinnvoll, um den Verkehr Richtung Detmold aus Herford her kommend besser zu verteilen. Hier stände Platz für einen 2-spurigen Kreisel zur Verfügung, der zusätzlich die höheren Verkehrsaufkommen bei Messeveranstaltungen besser aufnehmen könnte als die derzeitige Ampelkreuzung. Zudem würden dann dort die gefährlichen Linksabbiegerspuren von und auf die L712 wegfallen (die bei Messeveranstaltungen teilweise gesperrt werden)

Eingriff in Natur und Landschaft

Die B 239- GW Lage –Herford /Bad Salzuflen (A 2) führt zu erheblichen Eingriffen in einem Landschaftsraum, der besonders schutzwürdig ist und sich durch das Vorkommen einer Vielzahl gefährdeter Arten auszeichnet. Von der geplanten Straßentrasse sind mit der Werreaue regionalplanerisch gesicherte Vorranggebiete des Naturschutzes („Bereiche zum Schutz der Natur“) unmittelbar betroffen, ein weiterer Bereich („Stadenhauser Mergelkuhlen“) liegt in Einwirkungsbereich der geplanten Straße. Diese Bereiche sind als Naturschutzgebiet („Stadenhauser Mergelkuhlen“) bzw. Landschaftsschutzgebiet mit besonderen Festsetzungen (Werreaue südlich Lage) geschützt, der gesamte sonst betroffene Raum ist als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.

Die Straße greift in Lebensräume besonders geschützter Arten ein (u.a. die nach der Roten Liste NRW als gefährdet eingestuften Arten Kiebitz, Nachtigall, Feldlerche) und beeinträchtigt diverse Biotopverbundfunktionen nachhaltig. Eine herausragende Bedeutung hat der betroffene Landschaftsraum im Bereich Lage für Fledermausarten, nachgewiesen ist das Vorkommen von 12 Arten. Die besondere Bedeutung des betroffenen Landschaftsraumes für Fledermäuse belegen die Nachweise von Wochenstuben der Wasserfledermaus, des Großen Abendseglers, des Braunen Langohrs, der Zwergfledermaus und der Fransenfeldermaus sowie von Balz- und Winterquartieren  des Großen Abendseglers. In einen alt- und totholzreichen Waldbereich („Schiernge“) mit den festgestellten Quartieren von  Wasserfledermaus (Wochenstube), Großer Abendsegler (Balz-und  Winterquartier) wird unmittelbar eingegriffen, eine Vermeidung des Eingriffs in dieses Fledermaushabitat ist nach Angaben von Straßen NRW aufgrund von Trassierungsvorschriften nicht möglich.

Zu Beeinträchtigungen des Wasserhaushalts einschließlich der natürlichen Rückhaltefunktionen kommt es durch die Querung der Werreaue und von Baggerseen (Errichtung des Straßendammes im Überschwemmungsgebiet mit Einengung des Hochwasserquerschnitts).

Beeinträchtigung der Naherholung und des Tourismus

Im Gesamtverlauf entwertet die geplante Neutrassierung sowohl im Raum Bad Salzuflen (Heerser Mühle), als auch im Raum Lage (Baggerseen, Werreaue) wertvolle Naherholungsgebiete im Nahbereich der Städte durch Verlärmung und Zerschneidung.

Im größeren Zusammenhang muss man heute durchaus die Frage stellen, ob nicht eine regionale Verfügbarkeit von Naherholungsgebieten und intakter Natur in den kommenden Jahrzehnten schwerer wiegt, als die Möglichkeit, immer schneller mit dem Auto größere Räume zu überbrücken.

Mit dem Wanderkompetenzzentrum am Hermannsdenkmal wurde in dieser Richtung bereits ein Zeichen gesetzt, die Politik möchte damit die Kompetenz der Region als überregional bedeutende Wanderdestination stärken.

Widerstand vor Ort:

Schon seit Jahren kämpfen unabhängig voneinander drei Bürgerinitiativen gegen die B239n, die mehr schadet, als nutzt. Mehr als 4000 Unterschriften alleine aus der Lagenser Bevölkerung wurden von den Planern und Politikern konsequent ignoriert.

Resumee

Die Linienbestimmung dieser Straße stammt aus dem Jahr 1967 (!).

In den neunziger Jahren des letzten Jahrhunderts scheiterte eine darauf basierende Planfeststellung vor dem zuständigen Oberverwaltungsgericht.

Auch jetzt ist das Verfahren mit zahlreichen Fehlern behaftet.

Die zugrunde gelegte Notwendigkeit ist aus unserer Sicht nicht gegeben, s.o.

Die Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A) ist nicht nachvollziehbar, nicht nur aber insbesondere wegen der Mehrfachbewertung monetarisierter Zeitgewinne. Zeitgewinne privater Fahrten von > 60 Sekunden zu monetarisieren ist absurd. Mit dieser Argumentation sind unbegrenzte Straßenbauprojekte zu rechtfertigen.

Die Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B) ist möglicherweise fachlich korrekt erfolgt, nur scheint sie leider keinen relevanten Einfluss auf die Gesamtbewertung einer Planung zu haben.

Die raumordnerische Bewertung ist bei der vorliegenden Straße „nicht bewertungsrelevant“, somit ergibt sich offensichtlich auch in diesem Punkt kein Vorteil aus einer Realisierung des Projektes

Die Städtebauliche Bewertung: Straßenraumeffekte (z.B. mehr 
Parkplätze), Erschließung und Erneuerung als Positivkriterien halten wir für nicht nachvollziehbar.

Falls insgesamt die Verkehrsprognose tatsächlich ausschlaggebende Wirkung hat, ist zu bemerken:

Der Verkehr in Lippe wird laut Verkehrsverflechtungsprognose 2030 des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur um bis zu 10% abnehmen.

Die Grundlagen für die Verkehrsprognosen sind zudem fehlerhaft, s.o.

Im Übrigen steht die lokale Politik der Planung sehr uneinheitlich und zerstritten gegenüber, entsprechende Ratsbeschlüsse wurden nur äußerst knapp gefasst (und anschließend von der Verwaltung übergangen), so dass eine nachhaltige Unterstützung des Projektes von dieser Seite mehr als fraglich erscheint.

Die dargelegten Argumente gegen die Straßenplanung werden die Bürgerinitiativen ggfs. in einer Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss geltend machen.

Forderung:

Streichung aus dem BVWP 2015, Umsetzung der aufgezeigten Alternativen

Lage, den 29.4.2016

Bürgerinitiative B239n Nein Danke e.V.,
Bürgerinitiative Gegen die C-Trasse der B239

i.A. Horst Gerbaulet

Nr. 290 B 239 S-OU Lage - (B 66-B 239 S)

Projektnummer B66-G30-NW-T2-NW
Bundesland Nordrhein-Westfalen
Straße B 239
Verbindungsfunktionsstufe 0/1 Nein
Anzahl der Teilprojekte 0
Länge 3,9 km
Bautyp(en), Bauziel(e) 3-streifiger Neubau
Planungsstände Vorentwurf in Bearbeitung seit 24.11.2011
Künftige mittlere Verkehrsbelastung
im Planfall 2030 12.000 Kfz/24h

http://www.bvwp-projekte.de/strasse/B66-G30-NW-T2-NW/B66-G30-NW-T2-NW.html

Ein Bedarf für die OU Lage besteht nicht.

Die der Anmeldung zugrunde gelegte Notwendigkeit

Die Argumentation im PRINS Dokument ist nicht stichhaltig.

Die B66 ist für einen weiteren durchgängigen Aus- bzw. Neubau nicht vorgesehen, das weitere Teilstück des übergeordneten Projektes B 66 Bielefeld-Ost - Großenmarpe (A 2- B 1n), der Abschnitt B 66 Lage - Lage - Lemgo (B 238a - B 238n) wird „zugunsten anderer Projekte zurückgestellt.“ (laut PRINS).

Weiterhin ist festzustellen, dass es dieses nur 3,9 km lange Teilstück eines insgesamt 17,4 km langen Gesamtprojekts (vgl. Nr. 283) so bisher noch nicht gab und erst mit dem Entwurf des BVWP publik geworden ist. Es entspricht weitgehend dem, was eine äußerst knappe Mehrheit des Rates der Stadt im Jahr 2012 beschlossen hat.

Straßen..NRW hat im Gegensatz dazu jedoch immer betont, dass die Straße im Gesamtpaket zu behandeln sei, also gemäß der jetzt im BVWP-Entwurf Nr.284, die allerdings nicht weiter untersucht wurden.

Auch das von der Stadt Lage mit Erstellung des Verkehrsentwicklungsplanes VEP beauftragte Büro shp-Ingenieure aus Hannover hat diesem Teilstück allein keinen Verkehrswert zugeschrieben.

Belegbare Fehler in der Ermittlung der Bedarfsgrundlage und weiterer Verkehrsprognosen

Im Jahr 2000 wurde für die seit 1996 neu konzipierte B239N / B66N eine Verkehrsprognose für 2015 als Planungsgrundlage von Straßen.NRW erstellt. Diese Prognose hat sich mittlerweile als deutlich zu hoch herausgestellt. Zwischen den Jahren 2000 und 2010 ist das Verkehrsaufkommen entgegen der ursprünglichen Prognose an drei von vier Ortseingängen von Lage sogar rückläufig gewesen. (Vgl. Verkehrsstärkenkarten Straßen.NRW im Anhang)

In einer 2008 von DTV-CONSULT für Straßen.NRW erstellten Prognose für das Jahr 2025 revidiert und deutlich nach unten korrigiert.

In einem weiteren Gutachten aus dem Jahr 2010 derselben Gutachter sind die Prognosezahlen für 2025 teilweise wieder höher (Vgl. Anhang), allerdings liegt dieser neuen Verkehrsprognose zugrunde, dass die Ortsumgehungen Helpup und Kachtenhausen im Zuge der B 66 existierten – was nicht zutrifft: Diese beiden Ortsumgehungen werden im BVWP 2015 nicht mehr aufgeführt (siehe PRINS B66-G30-NW).

Durch diesen Planungsfehler ist die Grundlage für die Planung nicht nur des Teilstückes B66-G30-NW-T2-NW, sondern auch für die Planung des Gesamtprojektes B239-G20-NW hinfällig, weil durch den Wegfall zusätzlicher Verkehrsmengen aus Richtung Bielefeld das Teilstück B239-G20-NW-T1-NW keinen eigenständigen Verkehrswert mehr erreicht. In Folge ist die Gesamtplanung B239-G20-NW ebenfalls in Frage zu stellen.

Zudem wird in der Verkehrsverflechtungsprognose 2030 des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auf Seite 298 ein deutlicher Rückgang des Verkehrs in Lippe um 10% prognostiziert.

Stellungnahmen der drei Bürgerinitiativen gegen die Ortsumgehung Lage zum Entwurf des Bundeverkehrswegeplanes 2030 (BVWP)

  

Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 ist 'mit heißer Nadel' gestrickt –

Die drei Lagenser Bürgerinitiativen beziehen Stellung gegen die geplante Ortsumgehung!

 

Rechtzeitig zum Ende der Frist am 2. Mai 2016 haben die drei Bürgerinitiativen zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplans (BVWP), den Bundesverkehrsminister Dobrindt vor ein paar Wochen vorgelegt hatte, Stellung bezogen.

Die  im Entwurf für Lage aufgeführten Straßenbauprojekte mit dem Kürzel 'VB', also 'Vordringlicher Bedarf' finden sich unter den Nummern 283 und 290. Hinter der neu eingeführten Stufe 'VB-E' bedeutet der 'VB' nur noch zweite Priorität.

Das Projekt Nr.283 beschreibt den 17,4 km langen, 3-streifig geplanten Neubau der B 239 von der Abfahrt der BAB A 2 in Bad Salzuflen bis nach Lage (Detmolder Straße). Es wird also, anders als von Bürgermeister Liebrecht gewünscht, weiter verfolgt.

Ganz neu ist aber das in dieser Form bisher unbekannte Projekt Nr. 290: Hinter der Bezeichnung 'B 239 S-OU Lage‘ verbirgt sich nämlich ein nur rund 3,9 km langes Teilstück der Ortsumgehung Lage von der Bielefelder Straße (Firma Möller) bis zur Detmolder Straße (Sülterheide).

Dieses entspricht – gewollt oder nicht – weitgehend dem, was der Rat der Stadt Lage unter Vorsitz von Bürgermeister Liebrecht im Jahr 2012 mit einer knappen Mehrheit von 22:17 beschlossen hat!

Die drei Bürgerinitiativen fragen sich daher, wer wohl der ‚Vater‘ dieses bisher unbekannten Teilprojektes ist und wie es seinen Weg bis nach Berlin finden konnte. Soll dem Bürger hier etwa heimlich eine neue Planung untergeschoben werden?

„Wir fordern Landesverkehrsminister Groschek, Straßen.NRW und den Bürgermeister auf, dem Bürger zu erklären, wie dieses Projekt zustande gekommen ist“, so Horst Gerbaulet, Vorsitzender der „Bürgerinitiative B 239n – Nein Danke!“, die von diesem Projekt besonders betroffen wäre.

Straßen.NRW hat nämlich noch in einem Schreiben vom 07. Januar 2016 betont, dass die Ortsumgehung nur im Gesamtpaket, also von der Detmolder bis zur Schötmarschen Straße geplant werde.

Diese Planung, im BVWP- Entwurf mit Nr. 284 bezeichnet, wurde jedoch gar nicht näher auf seine Dringlichkeit hin untersucht! -

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!

Plant Straßen.NRW möglicherweise schon an diesem Teilstück vom Teilstück?  - Das von der Stadt Lage für den Verkehrsentwicklungsplan (VEP) beauftragte Büro shp-Ingenieure aus Hannover hatte dazu eindeutig Stellung bezogen und ihm keinen eigenen Verkehrswert zugeschrieben!

Bei Realisierung nur dieses Teilstücks von der Detmolder bis zur Bielefelder Straße würde der Verkehr lt. BVWP innerorts zwar in einigen Bereichen abnehmen, in anderen aber auch zulegen: Einer Neu- oder stärkeren Belastung von 761 Einwohnern stünden nämlich nur 319 Einwohner gegenüber, die entlastet würden.

 So lautet das Fazit im BVWP-Entwurf: “Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen“.  - Deutlicher kann man es nicht sagen!

Der Verkehr in der Lagenser Innenstadt führt nur in Spitzenzeiten zu Engpässen, denen mit lokalen, kurzfristig wirksamen Maßnahmen begegnet werden könnte (s. Alternativen). Auch ist ein großer Teil des Verkehrsaufkommens innerörtlicher Zielverkehr und somit durch eine Umgehungsstraße ohnehin nicht zu vermeiden.

Gerade wurde der Lagenser Bahnhof behindertengerecht umgebaut und mit dem Bau des zentralen Omnibusbahnhofs begonnen. Die hierdurch zu erwartenden positiven Effekte für den ÖPNV werden im BVWP gar nicht untersucht.

„Und  die Entwertung wertvoller Naherholungsgebiete durch Lärm, Schadstoffe und Zerschneidung (Baggerseen, Werreaue)  im Nahbereich der Stadt wird im BVWP nur unzureichend berücksichtigt,“ so Heide Ritter, Vorsitzende der BI 'Gegen die C-Trasse der B 239n.'

Verkehrsexperte Dr. Reh, vom Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) hält das im BVWP dargestellte Nutzen-Kosten- Verhältnis (NKV) unserer beiden Straßenprojekte für 'an den Haaren herbeigezogen.

Denn „die Berechnung basiert auf Hypothesen und nicht auf Fakten“ meint Gerd Bicker, von der BI 'B 66n- ohne uns!'

Daher erwarten die drei BIs, dass ihre Stellungnahmen Bundesverkehrsminister Dobrindt zum Umdenken bringen.

Wenn nicht: Die drei BIs haben sich fachlichen Rat eingeholt und sehen große Chancen, im Zweifelsfall rechtlich gegen diesen 'Planungsunsinn' vorzugehen.

Hintergrund:

Die behördliche Linienbestimmung stammt aus dem Jahr 1967. Im Jahr 1995 scheiterte die darauf basierende Planfeststellungsbeschluß vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster. Und auch jetzt ist das Verfahren nach Ansicht der BIs wieder mit zahlreichen Rechtsfehlern behaftet.

Daher sehen sie gute Chancen vor Gericht wieder erfolgreich zu sein.

Erneut hat Professor Haller vom beauftragten Büro SHP Ingenieure aus Hannover bei der Vorstellung des Verkehrsentwicklungsplans (VEP) am 12. November 2015 deutlich gemacht, dass die vom Rat der Stadt Lage bevorzugte Lösung einer nur südwestlichen Teilumgehung nicht sinnvoll ist: „Niemand gäbe dafür Geld!“.

Im nächsten Artikel direkt darunter berichtet(e) die Landeszeitung, dass Straßen.NRW beabsichtige, den Straßenentwurf zur Ortsumgehung bis Ende des Jahres an die beiden Bundes- und Landesverkehrsminister zur Genehmigung zu schicken.

 

Anlass genug für die drei Bürgerinitiativen gegen die Ortsumgehung Lage bei Straßen.NRW und der Stadt Lage nachzufragen, wie die weitere Planung aussehen soll.

 

Die obige Feststellung von Prof. Haller erachten die drei Bürgerinitiativen im Übrigen als ziemlich peinlich für die Befürworter im Rat der Stadt Lage. Die Sinnhaftigkeit der Realisierung nur eines Straßenteilstücks haben sie von Anfang an bezweifelt. Das Gutachten zur Verkehrsentwicklung bestätigt so im Nachhinein die Argumentation der Bürgerinitiativen!

Ist das auch der Grund, warum der VEP der Öffentlichkeit trotz gegenteiliger Ankündigung von Herrn Paulussen seit Wochen vorenthalten wird?

 

Ob Straßen.NRW weiterhin an der B239 neu plant, zeigt uns im nächsten Jahr wohl der neue Bundesverkehrswegeplan. Als Lösung stellt sich dabei offenbar heraus, dass die B 239 zunächst nur von der Detmolder Straße bis zur Düwelsmühle geführt werden soll. Diese Lösung würde aufgrund des rechtwinkligen Anschlusses  an die Schötmarsche Straße sicherlich eine Ampellösung erfordern. Damit würden die 2-3 Minuten Zeitgewinn durch die Umfahrung von Lage bereits wieder zunichte gemacht. Den dort entstehenden Stau möchte man sich gar nicht vorstellen.

 

Der Bauabschnitt von der Bielefelder Straße (B 66) bis zur Düwelsmühle wurde vom Rat der Stadt Lage im damaligen, unter kuriosen Begleitumständen herbeigeführten Beschluss als „nur sehr bedingt darstellbar“ eingestuft. Zu befürchten ist daher, dass die Befürworter dieser Lösung weiter versuchen werden, wieder nur dieses Teilstück von der Detmolder Straße bis zur Bielefelder Straße zu realisieren, obwohl der beauftragte Verkehrsplaner diese ‚Lösung‘ bereits als nicht zielführend verworfen hat.

 

In Anbetracht von Milliardensummen, die bereits heute nur für die Erhaltung unserer maroden Straßen und Brücken fehlen,der damit äußerst geringen Realisierungschancen dieses Straßenprojekts und der immensen Eingriffe in Natur und Umwelt erwarten die drei Bürgerinitiativen, dass nun endlich wieder der Realitätssinn Einkehr hält und die vielen sinnvollen Vorschläge Professor Hallers zur innerstädtischen Verkehrsberuhigung und Verkehrsentwicklung aufgegriffen werden.

 

Das hilft allen Bürgern der Stadt Lage - sogar zeitnah!