Nr.283 B 239-GW-NW (Lage –Herford /Bad Salzuflen (A 2)
Projektnummer | B239-G20-NW |
Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
Straße | B 239 |
Verbindungsfunktionsstufe 0/1 | Nein |
Anzahl der Teilprojekte | 4 |
Länge | 17,4 km |
Bautyp(en), Bauziel(e) | 3-streifiger Neubau |
Planungsstände | Planfeststellung beantragt am 31.03.2011 Vorentwurf in Bearbeitung seit 30.08.2013 |
Künftige mittlere Verkehrsbelastung | |
im Planfall 2030 | 17.000 Kfz/24h |
http://www.bvwp-projekte.de/strasse/B239-G20-NW/B239-G20-NW.html
Die Realisierungschancen zwischen der L 712n (Messe Bad Salzuflen) und Lage stehen schlecht.
Die der Anmeldung zugrunde gelegte Notwendigkeit
Die Argumentation im PRINS Dokument ist nicht stichhaltig. Der durchgängige Aus- bzw. Neubau der B239 im Bereich Lippe in Richtung Höxter ist im BVWP nicht vorgesehen und endet in Lage / Lippe. Unter anderem in Detmold wurde eine entsprechende Planung bereits in den 80ger Jahren verworfen.
Eine großräumige Straßenverbindung inkl. Anbindung an das Oberzentrum Bielefeld und aus dem Raum Herford in Richtung Höxter ist mit der gut ausgebauten Ostwestfalenstraße (L712) bereits vorhanden.
Großräumige Verbindung zwischen Diepholz und Höxter
Wie die Karte zeigt, fließt der großräumige Verkehr von Norden ab Bad Salzuflen über die Ostwestfalenstraße in den Höxteraner Raum. Diese bereits existierende Querverbindung von Bad Salzuflen nach Lemgo macht die Neutrassierung der B239 südlich um Lage überflüssig.
Belegbare Fehler in der Ermittlung der Bedarfsgrundlage und weiterer Verkehrsprognosen
Im Jahr 2000 wurde für die seit 1996 neu konzipierte B239N / B66N eine Verkehrsprognose für 2015 als Planungsgrundlage von Straßen.NRW erstellt. Diese Prognose hat sich mittlerweile als deutlich zu hoch herausgestellt. Zwischen den Jahren 2000 und 2010 ist das Verkehrsaufkommen entgegen der ursprünglichen Prognose an drei von vier Ortseingängen von Lage sogar rückläufig gewesen. (Vgl. Verkehrsstärkenkarten Straßen.NRW im Anhang)
In einer 2008 von DTV-CONSULT für Straßen.NRW erstellten Prognose für das Jahr 2025 revidiert und deutlich nach unten korrigiert.
In einem weiteren Gutachten aus dem Jahr 2010 derselben Gutachter sind die Prognosezahlen für 2025 teilweise wieder höher (Vgl. Anhang), allerdings liegt dieser neuen Verkehrsprognose zugrunde, dass die Ortsumgehungen Helpup und Kachtenhausen im Zuge der B 66 existierten – was nicht zutrifft: Diese beiden Ortsumgehungen werden im BVWP 2015 nicht mehr aufgeführt (siehe PRINS B66-G30-NW).
Durch diesen Planungsfehler ist die Grundlage für die Planung nicht nur des Teilstückes B66-G30-NW-T2-NW, sondern auch für die Planung des Gesamtprojektes B239-G20-NW hinfällig, weil durch den Wegfall zusätzlicher Verkehrsmengen aus Richtung Bielefeld das Teilstück B239-G20-NW-T1-NW keinen eigenständigen Verkehrswert mehr erreicht. In Folge ist die Gesamtplanung B239-G20-NW ebenfalls in Frage zu stellen.
Zudem wird in der Verkehrsverflechtungsprognose 2030 des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auf Seite 298 ein deutlicher Rückgang des Verkehrs in Lippe um 10% prognostiziert.
Zweifel an der Nutzen-Kosten-Analyse
Grundsätzlich bestehen erhebliche Zweifel am errechneten hohen Kosten-Nutzen-Verhältnis von „> 10“ bzw. einem Gesamtnutzen von über 900 Mio € aufkommen (vgl. Kap. 3.7). Wieso schaffen 17,4 km Neubaustrecke eine „Veränderung der Betriebskosten im Personen- und Güterverkehr“ beim Personal und eine „Veränderung der Reisezeit im Personenverkehr“ von mehr als 600 Mio. €?
Die Monetarisierung von Reisezeitgewinnen > 60 Sekunden, die nahezu die Hälfte des prognostizierten Nutzen ausmacht muss in ihrer Sinnhaftigkeit in Frage gestellt werden, zudem der Verkehr zu großen Teilen durch Privatnutzung verursacht wird.
Gleichzeitig ist laut PRINS Bericht eine Veränderung der Zuverlässigkeit der Verbindung von exakt 0 Prozent zu erwarten, es scheint also nicht um die Reduzierung von Stauaufkommen zu gehen oder, wie zu erwarten wäre.
Übertriebener Ausbaustandard
Als Bauziel ist ein 3-streifiger Neubau mit Tempo 100 km/h vorgesehen, der im Nahbereich des Ortes nur unnötig viele Schadstoff-Emissionen und Lärmbelastungen produzieren würde.
Prüfung von Alternativen
Ein zweigleisiger Ausbau der Bahnstrecke zwischen Herford und Altenbeken, die parallell zur B239 verläuft wäre sehr sinnvoll und würde den Verkehr auf der ganzen Strecke entlasten – dieser Ausbau ist im BVWP leider bisher nicht vorgesehen!
Gerade wurde der Lagenser Bahnhof behindertengerecht umgebaut und davor mit dem Bau des zentralen Omnibusbahnhofes begonnen. Die hierdurch zu erwartenden positiven Effekte für den ÖPNV sollten daher noch untersucht werden.
Es gibt weitere umweltverträgliche, kostengünstigere Alternativen.
Schon jetzt kann die Stadt Lage großräumig umfahren werden (s. Abb. unten). Hierzu wären zwei weitere Kreisverkehre für eine bessere Verkehrslenkung sinnvoll. Zum einen betrifft das die B66, Abzweigung Hellweg in Kachtenhausen (von hier fließt ein großer Teil des Verkehrs von Bielefeld nach Detmold). Insbesondere aber wäre ein Kreisverkehr an der Kreuzung Ostwestfalenstraße (L712) und der B239 im Bereich Messezentrum Bad Salzuflen sinnvoll, um den Verkehr Richtung Detmold aus Herford her kommend besser zu verteilen. Hier stände Platz für einen 2-spurigen Kreisel zur Verfügung, der zusätzlich die höheren Verkehrsaufkommen bei Messeveranstaltungen besser aufnehmen könnte als die derzeitige Ampelkreuzung. Zudem würden dann dort die gefährlichen Linksabbiegerspuren von und auf die L712 wegfallen (die bei Messeveranstaltungen teilweise gesperrt werden)
Eingriff in Natur und Landschaft
Die B 239- GW Lage –Herford /Bad Salzuflen (A 2) führt zu erheblichen Eingriffen in einem Landschaftsraum, der besonders schutzwürdig ist und sich durch das Vorkommen einer Vielzahl gefährdeter Arten auszeichnet. Von der geplanten Straßentrasse sind mit der Werreaue regionalplanerisch gesicherte Vorranggebiete des Naturschutzes („Bereiche zum Schutz der Natur“) unmittelbar betroffen, ein weiterer Bereich („Stadenhauser Mergelkuhlen“) liegt in Einwirkungsbereich der geplanten Straße. Diese Bereiche sind als Naturschutzgebiet („Stadenhauser Mergelkuhlen“) bzw. Landschaftsschutzgebiet mit besonderen Festsetzungen (Werreaue südlich Lage) geschützt, der gesamte sonst betroffene Raum ist als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.
Die Straße greift in Lebensräume besonders geschützter Arten ein (u.a. die nach der Roten Liste NRW als gefährdet eingestuften Arten Kiebitz, Nachtigall, Feldlerche) und beeinträchtigt diverse Biotopverbundfunktionen nachhaltig. Eine herausragende Bedeutung hat der betroffene Landschaftsraum im Bereich Lage für Fledermausarten, nachgewiesen ist das Vorkommen von 12 Arten. Die besondere Bedeutung des betroffenen Landschaftsraumes für Fledermäuse belegen die Nachweise von Wochenstuben der Wasserfledermaus, des Großen Abendseglers, des Braunen Langohrs, der Zwergfledermaus und der Fransenfeldermaus sowie von Balz- und Winterquartieren des Großen Abendseglers. In einen alt- und totholzreichen Waldbereich („Schiernge“) mit den festgestellten Quartieren von Wasserfledermaus (Wochenstube), Großer Abendsegler (Balz-und Winterquartier) wird unmittelbar eingegriffen, eine Vermeidung des Eingriffs in dieses Fledermaushabitat ist nach Angaben von Straßen NRW aufgrund von Trassierungsvorschriften nicht möglich.
Zu Beeinträchtigungen des Wasserhaushalts einschließlich der natürlichen Rückhaltefunktionen kommt es durch die Querung der Werreaue und von Baggerseen (Errichtung des Straßendammes im Überschwemmungsgebiet mit Einengung des Hochwasserquerschnitts).
Beeinträchtigung der Naherholung und des Tourismus
Im Gesamtverlauf entwertet die geplante Neutrassierung sowohl im Raum Bad Salzuflen (Heerser Mühle), als auch im Raum Lage (Baggerseen, Werreaue) wertvolle Naherholungsgebiete im Nahbereich der Städte durch Verlärmung und Zerschneidung.
Im größeren Zusammenhang muss man heute durchaus die Frage stellen, ob nicht eine regionale Verfügbarkeit von Naherholungsgebieten und intakter Natur in den kommenden Jahrzehnten schwerer wiegt, als die Möglichkeit, immer schneller mit dem Auto größere Räume zu überbrücken.
Mit dem Wanderkompetenzzentrum am Hermannsdenkmal wurde in dieser Richtung bereits ein Zeichen gesetzt, die Politik möchte damit die Kompetenz der Region als überregional bedeutende Wanderdestination stärken.
Widerstand vor Ort:
Schon seit Jahren kämpfen unabhängig voneinander drei Bürgerinitiativen gegen die B239n, die mehr schadet, als nutzt. Mehr als 4000 Unterschriften alleine aus der Lagenser Bevölkerung wurden von den Planern und Politikern konsequent ignoriert.
Resumee
Die Linienbestimmung dieser Straße stammt aus dem Jahr 1967 (!).
In den neunziger Jahren des letzten Jahrhunderts scheiterte eine darauf basierende Planfeststellung vor dem zuständigen Oberverwaltungsgericht.
Auch jetzt ist das Verfahren mit zahlreichen Fehlern behaftet.
Die zugrunde gelegte Notwendigkeit ist aus unserer Sicht nicht gegeben, s.o.
Die Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A) ist nicht nachvollziehbar, nicht nur aber insbesondere wegen der Mehrfachbewertung monetarisierter Zeitgewinne. Zeitgewinne privater Fahrten von > 60 Sekunden zu monetarisieren ist absurd. Mit dieser Argumentation sind unbegrenzte Straßenbauprojekte zu rechtfertigen.
Die Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B) ist möglicherweise fachlich korrekt erfolgt, nur scheint sie leider keinen relevanten Einfluss auf die Gesamtbewertung einer Planung zu haben.
Die raumordnerische Bewertung ist bei der vorliegenden Straße „nicht bewertungsrelevant“, somit ergibt sich offensichtlich auch in diesem Punkt kein Vorteil aus einer Realisierung des Projektes
Die Städtebauliche Bewertung: Straßenraumeffekte (z.B. mehr Parkplätze), Erschließung und Erneuerung als Positivkriterien halten wir für nicht nachvollziehbar.
Falls insgesamt die Verkehrsprognose tatsächlich ausschlaggebende Wirkung hat, ist zu bemerken:
Der Verkehr in Lippe wird laut Verkehrsverflechtungsprognose 2030 des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur um bis zu 10% abnehmen.
Die Grundlagen für die Verkehrsprognosen sind zudem fehlerhaft, s.o.
Im Übrigen steht die lokale Politik der Planung sehr uneinheitlich und zerstritten gegenüber, entsprechende Ratsbeschlüsse wurden nur äußerst knapp gefasst (und anschließend von der Verwaltung übergangen), so dass eine nachhaltige Unterstützung des Projektes von dieser Seite mehr als fraglich erscheint.
Die dargelegten Argumente gegen die Straßenplanung werden die Bürgerinitiativen ggfs. in einer Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss geltend machen.
Forderung:
Streichung aus dem BVWP 2015, Umsetzung der aufgezeigten Alternativen
Lage, den 29.4.2016
Bürgerinitiative B239n Nein Danke e.V.,
Bürgerinitiative Gegen die C-Trasse der B239
i.A. Horst Gerbaulet