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Gemeinsame Stellungnahme zum LZ Artikel vom 13.02.2020

Die Grünen sind in der Sitzung des Kreis- Verkehrsausschusses vom 12.2.2020 mit dem Antrag gescheitert, eine Resolution für einen Baustopp der B239N zwischen Herford und Lage zu verabschieden.
Im Folgenden möchten wir uns vornehmlich anhand der Zahlen und Fakten aus dem Bundesverkehrswegeplan (BVWP) zu einigen wichtigen Punkten in dem LZ Artikel äußern.

Die jetzt von Strassen.nrw (plötzlich) genannten 10 Minuten Zeitersparnis bei einem Neubau der B239N, sind im Bundesverkehrswegeplan nicht zu finden oder in irgendeiner Form belegt.
Größter wirtschaftlicher Nutzen für die Volkswirtschaft sind, laut BVWP, „Einzelreisezeitgewinne größer als 60 Sekunden“. In diesem Zusammenhang sei allerdings auch einmal die Frage an die Befürworter erlaubt, wann die Zerstörung unserer lippischen Heimat in einer solchen Dimension gerechtfertigt sein kann, bei 1 Minute, 5 Minuten oder 10 Minuten Reisezeitgewinn?

Die Grundplanung zur B239N sind über 50 Jahre alt und haben sich in all den Jahrzehnten auch nicht grundlegend geändert. Ein in unseren Augen notwendiges neues Linienbestimmungsverfahren wird zudem bis dato abgelehnt. Natürlich sind und werden die Pläne von Strassen.nrw immer wieder überarbeitet und stellen somit eine „aktuelle Planung“ dar. Im Kern ist diese Planung jedoch ein verkehrspolitischer Dinosaurier und ein –wider besseren Wissens- asphaltiertes und betoniertes Weiter so.
Nicht nur der vom Menschen verursachte Klimawandel erfordert ein sofortiges Umlenken in der Verkehrspolitik. Die von der Bundesregierung beschlossenen 40-42% Einsparung von Treibhausgasen im Verkehrsbereich bis 2030 als Beitrag zum Klimaschutz sind mit solchen Planungen keinesfalls zu erreichen.

Im Bundesverkehrswegeplan ist die ‚Flächeninanspruchnahme’ mit 51,9 Hektar aufgeführt und die ‚Inanspruchnahme von Vorrangflächen des Landschaftsschutzes’ mit 94,5 Hektar.
Das bedeutet eine direkte Versiegelung und eine weitere Verschlechterung bzw. Nutzung für insgesamt rund 146 Hektar Ackerland, Wald, Auen und Wohnraum. Diese sind jedoch im Gegensatz zu den Reisezeitgewinnen (350 Millionen) und dem neu entstehenden Verkehr (86 Millionen), die in die wirtschaftliche Berechnung für den Strassenneubau einfließen konnten und diesen erst legitimieren, nicht „monetär zu erfassen“. Ein unglaublicher Vorgang, der zu Recht auf immer breiteren Widerstand stößt.

Und wenn einem die Argumente für einen Strassen Neubau langsam ausgehen, wird reflexartig immer gerne auf die „überlebensnotwendige Notwendigkeit für die Wirtschaft“ verwiesen. Eine übrigens mehr als zynische Formulierung, die zudem durch keinerlei wissenschaftliche, unabhängige Studien belegt ist. Die Wirtschaft in OWL boomt seit Jahren, auch ohne einen Neubau der B239N.
Interessant sind und bleiben die unterschiedlichen Interpretationen über die Auswirkungen auf das Umweltzentrum Heerser Mühle. Da ist von „tangiert“ bis „das Areal der Heerser Mühle wird nicht bebaut“ alles dabei. Fakt ist jedoch, dass der Neubau der B239 – und das nicht allein während der jahrelangen Bauphase- das Ende des Umweltzentrums in seiner jetzigen Form bedeuten würde. Etwa ein Drittel der heutigen Fläche wäre verloren und eine nachhaltige Umweltbildungs- und Naturschutzarbeit wäre dann hier nicht mehr möglich.

Die Gelegenheit sich vor der Entscheidung unvoreingenommen zu informieren ist vertan worden. Nur die Position von Strassen.nrw zu hören ist unseres Erachtens nicht geeignet, sich ein realistisches und ausgewogenes Bild zur aktuellen Planung machen zu können.

Oder um es einfach auszudrücken: Die Kreistagsfraktionen haben sich von den Strassenbauern über den Vorteil von Straßenbau informieren lassen und dann völlig überraschend für Straßenbau plädiert.

Zahlreiche Bürger - und Umwelt- Initiativen, Landwirte, Anwohner und Unternehmer haben sich am 09. April 2019 zusammengeschlossen, um gemeinsam den Bau der B239n zu verhindern. Und nein - es sind nicht die üblichen Verdächtigen - hier treten Menschen aus den unterschiedlichsten Bereichen gemeinsam an, um ihren Widerstand gegen das Projekt deutlich zu machen. Hier stehen örtliche Unternehmer wie das Autohaus Bollhöfer, Wohnwagen Ulrich Seite an Seite mit betroffenen Landwirten, Biogärtnern bis hin zum Kreisimkerverein zusammen. Zahlreiche Bürgerinitiativen (BI B239n-NeinDanke (Lage); BI B66-ohne uns! (Lage-Heiden); BI Pro Ilsetal (Lemgo) und lokale BUND und NABU - Ortsgruppen sowie das Umweltzentrum Heerser Mühle bilden eine starke Allianz im Widerstand gegen das höchst umstrittene Strassenbauprojekt.
Als zentrale Plattform ist eine neue Webseite online:

Das Bündnis pro Mensch & Natur ist zukünftig zentraler Infopunkt für Bürgerinnen und Bürger. Glück auf! www.B239n.net

Wir sind mit einem Informationsstand bei Lippe öko Logisch - einer Veranstaltung vom Aktionsbündnis: Schützt Menschen und Tiere im Detmolder Westen e.V., Lippe im Wandel e.V., NABU Lippe e.V. und BUND Kreisgruppe Lippe vertreten. Markus Krüger referiert zur Verkehrsplanung über die B239n für den BUND.flyer_lippe-oekologisch[1817]

Nachdem sich Straßen.NRW zunächst nis Juli 2018 nicht in der Lage sah, Auskünfte zur gutachterlichen Beurteilung der durch die Planung berührten Fauna zu erteilen, wurden uns jetzt Gutachten zur Avifauna und zu den Fledermäusen zur Verfügung gestellt. Solche zu den Amphibien, ein durch die Werreauen besonders sensibler Bereich, konnten wegen Fehlens formaler Bedingungen noch nicht herausgegeben werden.
Neue Auskünfte zur Terminierung der weiteren Planung machte Straßen.NRW mündlich. Demnach ist für den Abschnitt Ortsumgehung Lage für das Frühjahr 2019 eine Veranstaltung zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung von Straßen.NRW vorgesehen. Die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens dann voraussichtlich für Anfang 2020.
Der Abschnitt A2 bis Dorfstraße Lohheide ist im Deckblattverfahren. Danach kann gebaut werden.

https://www.bezreg-detmold.nrw.de/200_Aufgaben/010_Planung_und_Verkehr/Planfeststellung___Plangenehmigung/Info_zu_Planfeststellungsverfahren/Verfahrensuebersicht/B_239-A2_bis_Dorfstrasse-Bad_Salzuflen/index.php

und

https://www.bezreg-detmold.nrw.de/200_Aufgaben/010_Planung_und_Verkehr/Planfeststellung___Plangenehmigung/Info_zu_Planfeststellungsverfahren/Verfahrensuebersicht/B_239-A2_bis_Dorfstrasse-Bad_Salzuflen/pdf_2017_2018/2017-10-01-U-1-I.pdf

Die Bürgerinitiative B239n-NeinDanke beteiligte sich mit einem Informationsstand an prominenter Stelle. Das Umweltzentrum würde vom Verlauf der B239n auf seinem Gelände direkt betroffen sein und hat das Ausmaß der Straßenführung mit an einem Band aufgehängten Luftballons quer über das Gelände für alle Besucher deutlich erkennbar markiert. In sehr regen Gesprächen mit den Besuchern konnten einmal mehr die Auswirkungen dieses gigantischen Bauvorhabens für Umwelt und Natur aber auch für die Verkehrsflüsse in den angrenzenden Ortsteilen und den Handel vermittelt werden. Etliche Unterschriften für die Resolution wurden gesammelt.

Einladung

Sommerfest B239n - Nein Danke am 28.08.2016 ab 11:00

in Lage Ehrentrup, Vorlandweg 41
(Das ist an der Ecke Vorlandweg/Sunderkamp am Radweg nach Müssen.)

Es gibt Gegrilltes, Kuchen, Kaffee und andere Getränke zu kleinen Preisen, nette Leute – und immer noch viele Gründe, mit uns im Gespräch zu bleiben und sich zum aktuellen Stand der Planungen zur Ortsumgehung B239n zu informieren. Feiern Sie mit uns ein Trassenfest.

Im alten Dorf gibt es keine Parkplätze.
Für die Anreise werden daher das Fahrrad oder Schusters Rappen empfohlen.

Wir freuen uns auf Sie und Euch Bürgerinitiative b239n-neindanke

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Nr.283 B 239-GW-NW (Lage –Herford /Bad Salzuflen (A 2)

Projektnummer B239-G20-NW
Bundesland Nordrhein-Westfalen
Straße B 239
Verbindungsfunktionsstufe 0/1 Nein
Anzahl der Teilprojekte 4
Länge 17,4 km
Bautyp(en), Bauziel(e) 3-streifiger Neubau
Planungsstände Planfeststellung beantragt am 31.03.2011
Vorentwurf in Bearbeitung seit 30.08.2013
Künftige mittlere Verkehrsbelastung
im Planfall 2030 17.000 Kfz/24h

http://www.bvwp-projekte.de/strasse/B239-G20-NW/B239-G20-NW.html

Die Realisierungschancen zwischen der L 712n (Messe Bad Salzuflen) und Lage stehen schlecht.

Die der Anmeldung zugrunde gelegte Notwendigkeit

Die Argumentation im PRINS Dokument ist nicht stichhaltig. Der durchgängige Aus- bzw. Neubau der B239 im Bereich Lippe in Richtung Höxter ist im BVWP nicht vorgesehen und endet in Lage / Lippe. Unter anderem in Detmold wurde eine entsprechende Planung bereits in den 80ger Jahren verworfen.

Eine großräumige Straßenverbindung inkl. Anbindung an das Oberzentrum Bielefeld und aus dem Raum Herford in Richtung Höxter ist mit der gut ausgebauten Ostwestfalenstraße (L712) bereits vorhanden.

Großräumige Verbindung zwischen Diepholz und Höxter

Wie die Karte zeigt, fließt der großräumige Verkehr von Norden ab Bad Salzuflen über die Ostwestfalenstraße in den Höxteraner Raum. Diese bereits existierende Querverbindung von Bad Salzuflen nach Lemgo macht die Neutrassierung der B239 südlich um Lage überflüssig.

 

Belegbare Fehler in der Ermittlung der Bedarfsgrundlage und weiterer Verkehrsprognosen

 

Im Jahr 2000 wurde für die seit 1996 neu konzipierte B239N / B66N eine Verkehrsprognose für 2015 als Planungsgrundlage von Straßen.NRW erstellt. Diese Prognose hat sich mittlerweile als deutlich zu hoch herausgestellt. Zwischen den Jahren 2000 und 2010 ist das Verkehrsaufkommen entgegen der ursprünglichen Prognose an drei von vier Ortseingängen von Lage sogar rückläufig gewesen. (Vgl. Verkehrsstärkenkarten Straßen.NRW im Anhang)

 

In einer 2008 von DTV-CONSULT für Straßen.NRW erstellten Prognose für das Jahr 2025 revidiert und deutlich nach unten korrigiert.

In einem weiteren Gutachten aus dem Jahr 2010 derselben Gutachter sind die Prognosezahlen für 2025 teilweise wieder höher (Vgl. Anhang), allerdings liegt dieser neuen Verkehrsprognose zugrunde, dass die Ortsumgehungen Helpup und Kachtenhausen im Zuge der B 66 existierten – was nicht zutrifft: Diese beiden Ortsumgehungen werden im BVWP 2015 nicht mehr aufgeführt (siehe PRINS B66-G30-NW).

Durch diesen Planungsfehler ist die Grundlage für die Planung nicht nur des Teilstückes B66-G30-NW-T2-NW, sondern auch für die Planung des Gesamtprojektes B239-G20-NW hinfällig, weil durch den Wegfall zusätzlicher Verkehrsmengen aus Richtung Bielefeld das Teilstück B239-G20-NW-T1-NW keinen eigenständigen Verkehrswert mehr erreicht. In Folge ist die Gesamtplanung B239-G20-NW ebenfalls in Frage zu stellen.

Zudem wird in der Verkehrsverflechtungsprognose 2030 des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auf Seite 298 ein deutlicher Rückgang des Verkehrs in Lippe um 10% prognostiziert.

 

Zweifel an der Nutzen-Kosten-Analyse

Grundsätzlich bestehen erhebliche Zweifel am errechneten hohen Kosten-Nutzen-Verhältnis von „> 10“  bzw. einem Gesamtnutzen von über 900 Mio € aufkommen (vgl. Kap. 3.7). Wieso schaffen 17,4 km Neubaustrecke eine „Veränderung der Betriebskosten im Personen- und Güterverkehr“ beim Personal und eine „Veränderung der Reisezeit im Personenverkehr“ von mehr als 600 Mio. €?

Die Monetarisierung von Reisezeitgewinnen > 60 Sekunden, die nahezu die Hälfte des prognostizierten Nutzen ausmacht muss in ihrer Sinnhaftigkeit in Frage gestellt werden, zudem der Verkehr zu großen Teilen durch Privatnutzung verursacht wird.

Gleichzeitig ist laut PRINS Bericht eine Veränderung der Zuverlässigkeit der Verbindung von exakt 0 Prozent zu erwarten, es scheint also nicht um die Reduzierung von Stauaufkommen zu gehen oder, wie zu erwarten wäre.

Übertriebener Ausbaustandard

Als Bauziel ist ein 3-streifiger Neubau mit Tempo 100 km/h vorgesehen, der im Nahbereich des Ortes nur unnötig viele Schadstoff-Emissionen und Lärmbelastungen produzieren würde.

Prüfung von Alternativen

Ein zweigleisiger Ausbau der Bahnstrecke zwischen Herford und Altenbeken, die parallell zur B239 verläuft wäre sehr sinnvoll und würde den Verkehr auf der ganzen Strecke entlasten – dieser Ausbau ist im BVWP leider bisher nicht vorgesehen!

Gerade wurde der Lagenser Bahnhof behindertengerecht umgebaut und davor mit dem Bau des zentralen Omnibusbahnhofes begonnen. Die hierdurch zu erwartenden positiven Effekte für den ÖPNV sollten daher noch untersucht werden.

Es gibt weitere umweltverträgliche, kostengünstigere Alternativen.

Schon jetzt kann die Stadt Lage großräumig umfahren werden (s. Abb. unten). Hierzu wären zwei weitere Kreisverkehre für eine bessere Verkehrslenkung sinnvoll. Zum einen betrifft das die B66, Abzweigung Hellweg in Kachtenhausen (von hier fließt ein großer Teil des Verkehrs von Bielefeld nach Detmold). Insbesondere aber wäre ein Kreisverkehr an der Kreuzung Ostwestfalenstraße (L712) und der B239 im Bereich Messezentrum Bad Salzuflen sinnvoll, um den Verkehr Richtung Detmold aus Herford her kommend besser zu verteilen. Hier stände Platz für einen 2-spurigen Kreisel zur Verfügung, der zusätzlich die höheren Verkehrsaufkommen bei Messeveranstaltungen besser aufnehmen könnte als die derzeitige Ampelkreuzung. Zudem würden dann dort die gefährlichen Linksabbiegerspuren von und auf die L712 wegfallen (die bei Messeveranstaltungen teilweise gesperrt werden)

Eingriff in Natur und Landschaft

Die B 239- GW Lage –Herford /Bad Salzuflen (A 2) führt zu erheblichen Eingriffen in einem Landschaftsraum, der besonders schutzwürdig ist und sich durch das Vorkommen einer Vielzahl gefährdeter Arten auszeichnet. Von der geplanten Straßentrasse sind mit der Werreaue regionalplanerisch gesicherte Vorranggebiete des Naturschutzes („Bereiche zum Schutz der Natur“) unmittelbar betroffen, ein weiterer Bereich („Stadenhauser Mergelkuhlen“) liegt in Einwirkungsbereich der geplanten Straße. Diese Bereiche sind als Naturschutzgebiet („Stadenhauser Mergelkuhlen“) bzw. Landschaftsschutzgebiet mit besonderen Festsetzungen (Werreaue südlich Lage) geschützt, der gesamte sonst betroffene Raum ist als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.

Die Straße greift in Lebensräume besonders geschützter Arten ein (u.a. die nach der Roten Liste NRW als gefährdet eingestuften Arten Kiebitz, Nachtigall, Feldlerche) und beeinträchtigt diverse Biotopverbundfunktionen nachhaltig. Eine herausragende Bedeutung hat der betroffene Landschaftsraum im Bereich Lage für Fledermausarten, nachgewiesen ist das Vorkommen von 12 Arten. Die besondere Bedeutung des betroffenen Landschaftsraumes für Fledermäuse belegen die Nachweise von Wochenstuben der Wasserfledermaus, des Großen Abendseglers, des Braunen Langohrs, der Zwergfledermaus und der Fransenfeldermaus sowie von Balz- und Winterquartieren  des Großen Abendseglers. In einen alt- und totholzreichen Waldbereich („Schiernge“) mit den festgestellten Quartieren von  Wasserfledermaus (Wochenstube), Großer Abendsegler (Balz-und  Winterquartier) wird unmittelbar eingegriffen, eine Vermeidung des Eingriffs in dieses Fledermaushabitat ist nach Angaben von Straßen NRW aufgrund von Trassierungsvorschriften nicht möglich.

Zu Beeinträchtigungen des Wasserhaushalts einschließlich der natürlichen Rückhaltefunktionen kommt es durch die Querung der Werreaue und von Baggerseen (Errichtung des Straßendammes im Überschwemmungsgebiet mit Einengung des Hochwasserquerschnitts).

Beeinträchtigung der Naherholung und des Tourismus

Im Gesamtverlauf entwertet die geplante Neutrassierung sowohl im Raum Bad Salzuflen (Heerser Mühle), als auch im Raum Lage (Baggerseen, Werreaue) wertvolle Naherholungsgebiete im Nahbereich der Städte durch Verlärmung und Zerschneidung.

Im größeren Zusammenhang muss man heute durchaus die Frage stellen, ob nicht eine regionale Verfügbarkeit von Naherholungsgebieten und intakter Natur in den kommenden Jahrzehnten schwerer wiegt, als die Möglichkeit, immer schneller mit dem Auto größere Räume zu überbrücken.

Mit dem Wanderkompetenzzentrum am Hermannsdenkmal wurde in dieser Richtung bereits ein Zeichen gesetzt, die Politik möchte damit die Kompetenz der Region als überregional bedeutende Wanderdestination stärken.

Widerstand vor Ort:

Schon seit Jahren kämpfen unabhängig voneinander drei Bürgerinitiativen gegen die B239n, die mehr schadet, als nutzt. Mehr als 4000 Unterschriften alleine aus der Lagenser Bevölkerung wurden von den Planern und Politikern konsequent ignoriert.

Resumee

Die Linienbestimmung dieser Straße stammt aus dem Jahr 1967 (!).

In den neunziger Jahren des letzten Jahrhunderts scheiterte eine darauf basierende Planfeststellung vor dem zuständigen Oberverwaltungsgericht.

Auch jetzt ist das Verfahren mit zahlreichen Fehlern behaftet.

Die zugrunde gelegte Notwendigkeit ist aus unserer Sicht nicht gegeben, s.o.

Die Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A) ist nicht nachvollziehbar, nicht nur aber insbesondere wegen der Mehrfachbewertung monetarisierter Zeitgewinne. Zeitgewinne privater Fahrten von > 60 Sekunden zu monetarisieren ist absurd. Mit dieser Argumentation sind unbegrenzte Straßenbauprojekte zu rechtfertigen.

Die Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B) ist möglicherweise fachlich korrekt erfolgt, nur scheint sie leider keinen relevanten Einfluss auf die Gesamtbewertung einer Planung zu haben.

Die raumordnerische Bewertung ist bei der vorliegenden Straße „nicht bewertungsrelevant“, somit ergibt sich offensichtlich auch in diesem Punkt kein Vorteil aus einer Realisierung des Projektes

Die Städtebauliche Bewertung: Straßenraumeffekte (z.B. mehr 
Parkplätze), Erschließung und Erneuerung als Positivkriterien halten wir für nicht nachvollziehbar.

Falls insgesamt die Verkehrsprognose tatsächlich ausschlaggebende Wirkung hat, ist zu bemerken:

Der Verkehr in Lippe wird laut Verkehrsverflechtungsprognose 2030 des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur um bis zu 10% abnehmen.

Die Grundlagen für die Verkehrsprognosen sind zudem fehlerhaft, s.o.

Im Übrigen steht die lokale Politik der Planung sehr uneinheitlich und zerstritten gegenüber, entsprechende Ratsbeschlüsse wurden nur äußerst knapp gefasst (und anschließend von der Verwaltung übergangen), so dass eine nachhaltige Unterstützung des Projektes von dieser Seite mehr als fraglich erscheint.

Die dargelegten Argumente gegen die Straßenplanung werden die Bürgerinitiativen ggfs. in einer Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss geltend machen.

Forderung:

Streichung aus dem BVWP 2015, Umsetzung der aufgezeigten Alternativen

Lage, den 29.4.2016

Bürgerinitiative B239n Nein Danke e.V.,
Bürgerinitiative Gegen die C-Trasse der B239

i.A. Horst Gerbaulet

Nr. 290 B 239 S-OU Lage - (B 66-B 239 S)

Projektnummer B66-G30-NW-T2-NW
Bundesland Nordrhein-Westfalen
Straße B 239
Verbindungsfunktionsstufe 0/1 Nein
Anzahl der Teilprojekte 0
Länge 3,9 km
Bautyp(en), Bauziel(e) 3-streifiger Neubau
Planungsstände Vorentwurf in Bearbeitung seit 24.11.2011
Künftige mittlere Verkehrsbelastung
im Planfall 2030 12.000 Kfz/24h

http://www.bvwp-projekte.de/strasse/B66-G30-NW-T2-NW/B66-G30-NW-T2-NW.html

Ein Bedarf für die OU Lage besteht nicht.

Die der Anmeldung zugrunde gelegte Notwendigkeit

Die Argumentation im PRINS Dokument ist nicht stichhaltig.

Die B66 ist für einen weiteren durchgängigen Aus- bzw. Neubau nicht vorgesehen, das weitere Teilstück des übergeordneten Projektes B 66 Bielefeld-Ost - Großenmarpe (A 2- B 1n), der Abschnitt B 66 Lage - Lage - Lemgo (B 238a - B 238n) wird „zugunsten anderer Projekte zurückgestellt.“ (laut PRINS).

Weiterhin ist festzustellen, dass es dieses nur 3,9 km lange Teilstück eines insgesamt 17,4 km langen Gesamtprojekts (vgl. Nr. 283) so bisher noch nicht gab und erst mit dem Entwurf des BVWP publik geworden ist. Es entspricht weitgehend dem, was eine äußerst knappe Mehrheit des Rates der Stadt im Jahr 2012 beschlossen hat.

Straßen..NRW hat im Gegensatz dazu jedoch immer betont, dass die Straße im Gesamtpaket zu behandeln sei, also gemäß der jetzt im BVWP-Entwurf Nr.284, die allerdings nicht weiter untersucht wurden.

Auch das von der Stadt Lage mit Erstellung des Verkehrsentwicklungsplanes VEP beauftragte Büro shp-Ingenieure aus Hannover hat diesem Teilstück allein keinen Verkehrswert zugeschrieben.

Belegbare Fehler in der Ermittlung der Bedarfsgrundlage und weiterer Verkehrsprognosen

Im Jahr 2000 wurde für die seit 1996 neu konzipierte B239N / B66N eine Verkehrsprognose für 2015 als Planungsgrundlage von Straßen.NRW erstellt. Diese Prognose hat sich mittlerweile als deutlich zu hoch herausgestellt. Zwischen den Jahren 2000 und 2010 ist das Verkehrsaufkommen entgegen der ursprünglichen Prognose an drei von vier Ortseingängen von Lage sogar rückläufig gewesen. (Vgl. Verkehrsstärkenkarten Straßen.NRW im Anhang)

In einer 2008 von DTV-CONSULT für Straßen.NRW erstellten Prognose für das Jahr 2025 revidiert und deutlich nach unten korrigiert.

In einem weiteren Gutachten aus dem Jahr 2010 derselben Gutachter sind die Prognosezahlen für 2025 teilweise wieder höher (Vgl. Anhang), allerdings liegt dieser neuen Verkehrsprognose zugrunde, dass die Ortsumgehungen Helpup und Kachtenhausen im Zuge der B 66 existierten – was nicht zutrifft: Diese beiden Ortsumgehungen werden im BVWP 2015 nicht mehr aufgeführt (siehe PRINS B66-G30-NW).

Durch diesen Planungsfehler ist die Grundlage für die Planung nicht nur des Teilstückes B66-G30-NW-T2-NW, sondern auch für die Planung des Gesamtprojektes B239-G20-NW hinfällig, weil durch den Wegfall zusätzlicher Verkehrsmengen aus Richtung Bielefeld das Teilstück B239-G20-NW-T1-NW keinen eigenständigen Verkehrswert mehr erreicht. In Folge ist die Gesamtplanung B239-G20-NW ebenfalls in Frage zu stellen.

Zudem wird in der Verkehrsverflechtungsprognose 2030 des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auf Seite 298 ein deutlicher Rückgang des Verkehrs in Lippe um 10% prognostiziert.

Stellungnahmen der drei Bürgerinitiativen gegen die Ortsumgehung Lage zum Entwurf des Bundeverkehrswegeplanes 2030 (BVWP)

  

Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 ist 'mit heißer Nadel' gestrickt –

Die drei Lagenser Bürgerinitiativen beziehen Stellung gegen die geplante Ortsumgehung!

 

Rechtzeitig zum Ende der Frist am 2. Mai 2016 haben die drei Bürgerinitiativen zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplans (BVWP), den Bundesverkehrsminister Dobrindt vor ein paar Wochen vorgelegt hatte, Stellung bezogen.

Die  im Entwurf für Lage aufgeführten Straßenbauprojekte mit dem Kürzel 'VB', also 'Vordringlicher Bedarf' finden sich unter den Nummern 283 und 290. Hinter der neu eingeführten Stufe 'VB-E' bedeutet der 'VB' nur noch zweite Priorität.

Das Projekt Nr.283 beschreibt den 17,4 km langen, 3-streifig geplanten Neubau der B 239 von der Abfahrt der BAB A 2 in Bad Salzuflen bis nach Lage (Detmolder Straße). Es wird also, anders als von Bürgermeister Liebrecht gewünscht, weiter verfolgt.

Ganz neu ist aber das in dieser Form bisher unbekannte Projekt Nr. 290: Hinter der Bezeichnung 'B 239 S-OU Lage‘ verbirgt sich nämlich ein nur rund 3,9 km langes Teilstück der Ortsumgehung Lage von der Bielefelder Straße (Firma Möller) bis zur Detmolder Straße (Sülterheide).

Dieses entspricht – gewollt oder nicht – weitgehend dem, was der Rat der Stadt Lage unter Vorsitz von Bürgermeister Liebrecht im Jahr 2012 mit einer knappen Mehrheit von 22:17 beschlossen hat!

Die drei Bürgerinitiativen fragen sich daher, wer wohl der ‚Vater‘ dieses bisher unbekannten Teilprojektes ist und wie es seinen Weg bis nach Berlin finden konnte. Soll dem Bürger hier etwa heimlich eine neue Planung untergeschoben werden?

„Wir fordern Landesverkehrsminister Groschek, Straßen.NRW und den Bürgermeister auf, dem Bürger zu erklären, wie dieses Projekt zustande gekommen ist“, so Horst Gerbaulet, Vorsitzender der „Bürgerinitiative B 239n – Nein Danke!“, die von diesem Projekt besonders betroffen wäre.

Straßen.NRW hat nämlich noch in einem Schreiben vom 07. Januar 2016 betont, dass die Ortsumgehung nur im Gesamtpaket, also von der Detmolder bis zur Schötmarschen Straße geplant werde.

Diese Planung, im BVWP- Entwurf mit Nr. 284 bezeichnet, wurde jedoch gar nicht näher auf seine Dringlichkeit hin untersucht! -

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!

Plant Straßen.NRW möglicherweise schon an diesem Teilstück vom Teilstück?  - Das von der Stadt Lage für den Verkehrsentwicklungsplan (VEP) beauftragte Büro shp-Ingenieure aus Hannover hatte dazu eindeutig Stellung bezogen und ihm keinen eigenen Verkehrswert zugeschrieben!

Bei Realisierung nur dieses Teilstücks von der Detmolder bis zur Bielefelder Straße würde der Verkehr lt. BVWP innerorts zwar in einigen Bereichen abnehmen, in anderen aber auch zulegen: Einer Neu- oder stärkeren Belastung von 761 Einwohnern stünden nämlich nur 319 Einwohner gegenüber, die entlastet würden.

 So lautet das Fazit im BVWP-Entwurf: “Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen“.  - Deutlicher kann man es nicht sagen!

Der Verkehr in der Lagenser Innenstadt führt nur in Spitzenzeiten zu Engpässen, denen mit lokalen, kurzfristig wirksamen Maßnahmen begegnet werden könnte (s. Alternativen). Auch ist ein großer Teil des Verkehrsaufkommens innerörtlicher Zielverkehr und somit durch eine Umgehungsstraße ohnehin nicht zu vermeiden.

Gerade wurde der Lagenser Bahnhof behindertengerecht umgebaut und mit dem Bau des zentralen Omnibusbahnhofs begonnen. Die hierdurch zu erwartenden positiven Effekte für den ÖPNV werden im BVWP gar nicht untersucht.

„Und  die Entwertung wertvoller Naherholungsgebiete durch Lärm, Schadstoffe und Zerschneidung (Baggerseen, Werreaue)  im Nahbereich der Stadt wird im BVWP nur unzureichend berücksichtigt,“ so Heide Ritter, Vorsitzende der BI 'Gegen die C-Trasse der B 239n.'

Verkehrsexperte Dr. Reh, vom Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) hält das im BVWP dargestellte Nutzen-Kosten- Verhältnis (NKV) unserer beiden Straßenprojekte für 'an den Haaren herbeigezogen.

Denn „die Berechnung basiert auf Hypothesen und nicht auf Fakten“ meint Gerd Bicker, von der BI 'B 66n- ohne uns!'

Daher erwarten die drei BIs, dass ihre Stellungnahmen Bundesverkehrsminister Dobrindt zum Umdenken bringen.

Wenn nicht: Die drei BIs haben sich fachlichen Rat eingeholt und sehen große Chancen, im Zweifelsfall rechtlich gegen diesen 'Planungsunsinn' vorzugehen.

Hintergrund:

Die behördliche Linienbestimmung stammt aus dem Jahr 1967. Im Jahr 1995 scheiterte die darauf basierende Planfeststellungsbeschluß vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster. Und auch jetzt ist das Verfahren nach Ansicht der BIs wieder mit zahlreichen Rechtsfehlern behaftet.

Daher sehen sie gute Chancen vor Gericht wieder erfolgreich zu sein.