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Stellungnahme zum Bundesverkehrswegeplan 2030

Stellungnahmen der drei Bürgerinitiativen gegen die Ortsumgehung Lage zum Entwurf des Bundeverkehrswegeplanes 2030 (BVWP)

  

Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 ist 'mit heißer Nadel' gestrickt –

Die drei Lagenser Bürgerinitiativen beziehen Stellung gegen die geplante Ortsumgehung!

 

Rechtzeitig zum Ende der Frist am 2. Mai 2016 haben die drei Bürgerinitiativen zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplans (BVWP), den Bundesverkehrsminister Dobrindt vor ein paar Wochen vorgelegt hatte, Stellung bezogen.

Die  im Entwurf für Lage aufgeführten Straßenbauprojekte mit dem Kürzel 'VB', also 'Vordringlicher Bedarf' finden sich unter den Nummern 283 und 290. Hinter der neu eingeführten Stufe 'VB-E' bedeutet der 'VB' nur noch zweite Priorität.

Das Projekt Nr.283 beschreibt den 17,4 km langen, 3-streifig geplanten Neubau der B 239 von der Abfahrt der BAB A 2 in Bad Salzuflen bis nach Lage (Detmolder Straße). Es wird also, anders als von Bürgermeister Liebrecht gewünscht, weiter verfolgt.

Ganz neu ist aber das in dieser Form bisher unbekannte Projekt Nr. 290: Hinter der Bezeichnung 'B 239 S-OU Lage‘ verbirgt sich nämlich ein nur rund 3,9 km langes Teilstück der Ortsumgehung Lage von der Bielefelder Straße (Firma Möller) bis zur Detmolder Straße (Sülterheide).

Dieses entspricht – gewollt oder nicht – weitgehend dem, was der Rat der Stadt Lage unter Vorsitz von Bürgermeister Liebrecht im Jahr 2012 mit einer knappen Mehrheit von 22:17 beschlossen hat!

Die drei Bürgerinitiativen fragen sich daher, wer wohl der ‚Vater‘ dieses bisher unbekannten Teilprojektes ist und wie es seinen Weg bis nach Berlin finden konnte. Soll dem Bürger hier etwa heimlich eine neue Planung untergeschoben werden?

„Wir fordern Landesverkehrsminister Groschek, Straßen.NRW und den Bürgermeister auf, dem Bürger zu erklären, wie dieses Projekt zustande gekommen ist“, so Horst Gerbaulet, Vorsitzender der „Bürgerinitiative B 239n – Nein Danke!“, die von diesem Projekt besonders betroffen wäre.

Straßen.NRW hat nämlich noch in einem Schreiben vom 07. Januar 2016 betont, dass die Ortsumgehung nur im Gesamtpaket, also von der Detmolder bis zur Schötmarschen Straße geplant werde.

Diese Planung, im BVWP- Entwurf mit Nr. 284 bezeichnet, wurde jedoch gar nicht näher auf seine Dringlichkeit hin untersucht! -

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!

Plant Straßen.NRW möglicherweise schon an diesem Teilstück vom Teilstück?  - Das von der Stadt Lage für den Verkehrsentwicklungsplan (VEP) beauftragte Büro shp-Ingenieure aus Hannover hatte dazu eindeutig Stellung bezogen und ihm keinen eigenen Verkehrswert zugeschrieben!

Bei Realisierung nur dieses Teilstücks von der Detmolder bis zur Bielefelder Straße würde der Verkehr lt. BVWP innerorts zwar in einigen Bereichen abnehmen, in anderen aber auch zulegen: Einer Neu- oder stärkeren Belastung von 761 Einwohnern stünden nämlich nur 319 Einwohner gegenüber, die entlastet würden.

 So lautet das Fazit im BVWP-Entwurf: “Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen“.  - Deutlicher kann man es nicht sagen!

Der Verkehr in der Lagenser Innenstadt führt nur in Spitzenzeiten zu Engpässen, denen mit lokalen, kurzfristig wirksamen Maßnahmen begegnet werden könnte (s. Alternativen). Auch ist ein großer Teil des Verkehrsaufkommens innerörtlicher Zielverkehr und somit durch eine Umgehungsstraße ohnehin nicht zu vermeiden.

Gerade wurde der Lagenser Bahnhof behindertengerecht umgebaut und mit dem Bau des zentralen Omnibusbahnhofs begonnen. Die hierdurch zu erwartenden positiven Effekte für den ÖPNV werden im BVWP gar nicht untersucht.

„Und  die Entwertung wertvoller Naherholungsgebiete durch Lärm, Schadstoffe und Zerschneidung (Baggerseen, Werreaue)  im Nahbereich der Stadt wird im BVWP nur unzureichend berücksichtigt,“ so Heide Ritter, Vorsitzende der BI 'Gegen die C-Trasse der B 239n.'

Verkehrsexperte Dr. Reh, vom Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) hält das im BVWP dargestellte Nutzen-Kosten- Verhältnis (NKV) unserer beiden Straßenprojekte für 'an den Haaren herbeigezogen.

Denn „die Berechnung basiert auf Hypothesen und nicht auf Fakten“ meint Gerd Bicker, von der BI 'B 66n- ohne uns!'

Daher erwarten die drei BIs, dass ihre Stellungnahmen Bundesverkehrsminister Dobrindt zum Umdenken bringen.

Wenn nicht: Die drei BIs haben sich fachlichen Rat eingeholt und sehen große Chancen, im Zweifelsfall rechtlich gegen diesen 'Planungsunsinn' vorzugehen.

Hintergrund:

Die behördliche Linienbestimmung stammt aus dem Jahr 1967. Im Jahr 1995 scheiterte die darauf basierende Planfeststellungsbeschluß vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster. Und auch jetzt ist das Verfahren nach Ansicht der BIs wieder mit zahlreichen Rechtsfehlern behaftet.

Daher sehen sie gute Chancen vor Gericht wieder erfolgreich zu sein.

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