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„Land ist eine begrenzte Ressource…

... auf die jeder Anspruch erhebt!"

So der Leitsatz im Eingangstext zum Regionalplan OWL auf der Homepage der Bezirksregierung. Jetzt ist ein neuer Regionalplan entworfen worden und in diesen Tagen wird in den Stadt- und Gemeinderäten über Anträge zur Aufnahme neuer Gewerbe- und Siedlungsgebiete in der Regionalplanung entschieden.  Sie waren von der Bezirksregierung angeschrieben worden, sich unter Fristsetzung bis zum 31.03.2021 zu beteiligen. Zu beteiligen an einem Raumordnungsverfahren, dass die Verwendung der Flächen unserer Landschaft und unserer Natur für die nächsten mindestens anderthalb Jahrzehnte festlegt. Wenn es auch zunächst verständlich erscheint, dass sich in den Städten und Gemeinde deren Planungsabteilungen um Beschlussvorlagen für Ansiedlung und Gewerbe bemühen, ist es doch sehr bedauerlich, dass der Bereich des Erhalts sogenannter Freiraumflächen praktisch überhaupt keine Rolle spielt. Freiraumflächen sind solche für landwirtschaftliche Nutzung, Naturschutz und Erholung und somit von elementarer Bedeutung. Im Entwurf des neuen Regionalplans, werden an vielen Stellen im Kreisgebiet Lippe bislang unter Schutz gestellte Bereiche aufgegeben. So könnten sich im Kreis Lippe nach dem neuen Plan die Gebiete zum Schutz der Natur um vermutlich mehr als 2.000 ha verringern.

Allein um die Ortschaft Lage herum würden die sowie so nur noch wenigen Bereiche zum Schutz der Natur um etliche Hektar verringert. Leider fand sich auch in den Beschlussvorlagen für die Beratung in den Ausschüssen der Stadt Lage hierzu nichts. Unter anderem wird es Veränderungen besonders auch im Bereich der westlichen Werreauen und umgebenden Seen geben. Die Veränderungen sind auf den Plankarten nicht leicht zu erkennen, nur bei deutlicher Vergrößerung. Die Flächengrenzen sind durch grüne Umrandungen auf den Karten hervorgehoben. Ich habe hier je eine Karte aus dem Bestand (alt) und eine aus dem Entwurf angehängt. Im eingefügten rot geränderten Oval können insbesondere zwischen 5 und 6 Uhr die Veränderungen ausgemacht werden.  Allein hier dürfte sich der Verlust auf mehr als 30 Hektar belaufen. Die Zonen liegen im Planungsbereich der B239n Trassenführung. Ein Wegfall der BSN Zuordnung dürfte die Umsetzung der Planung für die B239n erheblich vereinfachen. Er folgt damit wahrscheinlich einer anderen Leitlinie aus dem Regionalplan: → Vermeidung von Umweltkonflikten durch Lokalisierung konfliktarmer Standorte für Raumnutzungen, denen im Regelfall negative Umweltauswirkungen immanent sind.

Ungeachtet dessen sind weitere Einschnitte in der bisherigen Unterschutzstellung von Flächen erkennbar. So z.B. in der südöstlichen Verlängerung des Haferbachs, Bezeichnung Kamerun, dann zum Hellweg hin, Bereich Sundern oder aber auch nordwestlich Lückhausen.

Keine direkte BSN Fläche, dafür aber landwirtschaftlich genutzte Fläche ginge verloren, wenn ein Antrag der Stadt Lage auf Ausweisung von Gewerbeflächennutzung am Knotenpunkt der geplanten B239n zur B66 im Regionalplan aufgenommen würde.

Nur noch bis zum 31.03.2021 hat jeder Bürger die Möglichkeit, sich an der Planung durch Eingaben online bei der Bezirksregierung zu beteiligen. Hier die Verknüpfungen:

Der Entwurf des Regionalplans OWL - Textlicher Teil, Zeichnerische Festlegungen, Umweltbericht (mit FFH-VP/Anhang B, Umweltprüfbögen zu allen Darstellungen für Siedlungsbereiche, Abgrabungen/Anhang B), Erläuterungskarten - findet sich unter:
https://www.bezreg-detmold.nrw.de/wir-ueber-uns/organisationsstruktur/abteilung-3/dezernat-32/regionalplan-owl

Grundlagen des Regionalplans wie die Fachbeiträge, darunter die Fachbeiträge "Naturschutz und Landschaftspflege" sowie "Klimaschutz" des LANUV und zur "Kulturlandschaft" des LWL, oder auch die Gewerbe- und Industrieflächenkonzepte der Kreise/Stadt Bielefeld finden sich unter dem Link:
https://www.bezreg-detmold.nrw.de/wir-ueber-uns/organisationsstruktur/abteilung-3/dezernat-32/regionalplan-owl/regionale

Im Regionalplan ist die B239n um Lage zum Teil bereits als durchgehende rote Linie eingetragen, selbst die Verlängerung der B66n über Heiden nach Lemgo ist eingetragen (obwohl dieser Teil selbst im Bundesverkehrswegeplan nicht mehr im vordringlichen Bedarf vorkommt.)
Dieser Plan betrifft also auch unser Anliegen ganz konkret und direkt. Unsere Einwände sind also wichtig. Den Gesamtplan kann man hier als Karte aufrufen:
https://media.bund-lippe.de/uebersicht-regionalplan/

Hier sehen Sie einmal den alten Planausschnitt (Bestand)

und hier sehen Sie den neuen Planausschnitt (Entwurf)