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Liebe Vereinsmitglieder, Freunde und Förderer,
bevor das Jahr zu Ende geht, wollen wir uns doch noch einmal bei Euch melden und das nicht nur wegen dieses Anlasses, aber auch.
Am 10. November 2021 konnten wir die längst fällige Mitgliederversammlung noch einigermaßen Corona unbefangen durchführen. Dabei musste der Vorstand neu gewählt werden. Dankenswerter Weise standen alle bisherigen Vorstandsmitglieder und eine neue Kassenprüferin zur Wahl bereit. Die führen nun den Verein weiter. Auch wenn zum Zeitpunkt der Mitgliederversammlung die
Zusammensetzung der jetzigen Regierung schon recht sicher war, sind wir uns doch alle darin einig gewesen, dass das für die nächste Zukunft der Verkehrsplanung keine Auswirkungen haben würde. Nach jüngster Auskunft von StrassenNRW soll das Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt der Ortsumgehung Lage frühestens 2023 eingeleitet werden. Die einmal in Gang gesetzte Mühle arbeitet weiter. Und obwohl die Besetzung des Verkehrsministeriums vermuten lassen könnte, dass die
bisherige Verkehrsplanung bei jetzt Grün geschalteter Ampel sogar ohne Tempolimit weitergeht, machen doch einige Passagen in der Koalitionsvereinbarung der Regierungsparteien Hoffnung auch
auf eine Wende in der hiesigen Planung. Zumindest werden wir auf unserem Weg bestärkt. So heißt es dort u.a. „Wir streben einen neuen Infrastrukturkonsens bei den Bundesverkehrswegen an. Dazu
werden wir parallel zur laufenden Bedarfsplanüberprüfung einen Dialogprozess mit Verkehrs-, Umwelt-, Wirtschafts- und Verbraucherschutzverbänden starten mit dem Ziel einer Verständigung
über die Prioritäten bei der Umsetzung des geltenden Bundesverkehrswegeplan. Bis zur Bedarfsplanüberprüfung gibt es eine gemeinsame Abstimmung über die laufenden Projekte“. Es ist schon jetzt geregelt, dass der dem Bundesverkehrswegeplan zugrundeliegende Bedarfsplan vom 23.12.2016 nach fünf Jahren insbesondere auch auf seine Umwelt- und Klimawirkungen überprüft werden muss. Diese Aufgabe müsste also von der neuen Bundesregierung ziemlich bald angegangen werden. Zurzeit beabsichtigt StrassenNRW vor Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für die Ortsumgehung Lage eine Veranstaltung zur sogenannten „frühen Bürgerbeteiligung“ voraussichtlich noch Ende 2022. Um unsere Argumente dafür zu stärken und zu schärfen, werden wir weiteren juristischen Beistand bei unserer Rechtsanwältin Frau Roda Verheyen suchen. Dazu planen wir eine
Veranstaltung mit ihr. Das alles geht nur mit Eurer Unterstützung. Vielen Dank dafür. Neben diesen Informationen jetzt aber noch zum anderen Anlass. Wir wünschen Euch viele Gründe trotz aller Widrigkeiten in dieser Zeit zufrieden zu sein und damit gut ein neues Jahr beginnen zu
können.
Mit herzlichen Grüßen zur Weihnacht
B 239n Nein danke! e.V.
Der Vorstand

BUND-Rechtsgutachten: Bundesverkehrswegeplan ist verfassungswidrig – neue Bundesregierung muss Fernstraßenbau sofort stoppen

Angesichts der Herausforderungen, denen sich eine neue Regierung stellen muss, veröffentlicht der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) ein von ihm in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zum Bundesverkehrswegeplan. Dieses Gutachten zeigt, dass sowohl der Fernstraßenbedarfsplan (Anlage zum Fernstraßenausbaugesetz vom 23.12.2016) als auch der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 die EU-rechtlichen Vorgaben zur Strategischen Umweltprüfung nicht erfüllen.

Hier geht es zur Webseite des BUND zum Thema:

https://www.bund.net/service/presse/pressemitteilungen/detail/news/bund-rechtsgutachten-bundesverkehrswegeplan-ist-verfassungswidrig-neue-bundesregierung-muss-fernstrassenbau-sofort-stoppen/